Die obigen Angaben werden vom Kreis Dithmarschen bzw. von der AWD ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Abfallentsorgung und der Festsetzung der Abfallentgelte erhoben und weiterverarbeitet (§ 8 Abfallwirtschaftssatzung). Eine Entscheidung über den obigen Antrag ist nur möglich, wenn die Fragen in diesem Vordruck vollständig beantwortet werden. Die AWD kann einen Schutz der über den E-Mail-Kontakt ausgetauschten personenbezogenen Daten während der Übertragung nicht gewährleisten.
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