Bauabfälle
Neue rechtliche Vorgaben sind seit Anfang 2025 bei der Bauschuttentsorgung zu beachten. Ziel des Gesetzgebers ist das Herausfiltern möglichst aller asbesthaltigen Stoffe. Sofern Sie mineralische Bauabfälle abgeben wollen, sind ggf. vor der Entsorgung einige Fragen zur Herkunft von Ihnen zu beantworten.
Wir empfehlen, die Informationen auf dem Infoblatt, das wir hier zum Download zur Verfügung stellen, zusammen zu tragen, um auf Fragen und Anforderungen von Verwertungsunternehmen vorbereitet zu sein.