Wer zählt zu den Privatkunden und wer kann Änderungen vornehmen?

 

Alle diejenigen, die ein privates Grundstück oder eine Ferienwohnung nutzen bzw. solche verwalten.

Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich über die Eigentümer bzw. bevollmächtigte Verwalter.

Und auch nur diese können Änderungen vornehmen.